Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen gemäß §12a Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und Hinweis auf Interessenkonflikte gemäß § 13 Abs. 5 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sowie Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 3ff Transparenzverordnung (TVO)

Erstinformation
gemäß § 15 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV ) und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

 Informationen-Truscon-GmbH.pdf

Truscon GmbH

Borselstr. 32

22765 Hamburg

Telefon: 040 85354 0

Fax: 040 85354 200

info(at)truscon.de

www.truscon.de

Geschäftsführung: Frank Sadowsky und André Roschinski

USt-IdNr.: DE180552345

Sitz: Hamburg; Amtsgericht Hamburg HRB 58797

Informationen gemäß §5 Abs. 1 Nr. 3 TMG

Zuständige Registrierungsstelle des Vermittlerregisters (für Versicherungsmakler):

Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Postfach 11 14 49, 20414 Hamburg.

Telefon 040-36 13 8-138

Telefax 040-36 13 8-401

E-Mail service@hk24.de

Internet: www.hk24.de

Zuständige Aufsichtsbehörde für die erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß §34 c Abs. 1 GewO:

Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Eimsbüttel, Wirtschafts- und Ordnungsabteilung, Basselweg 73, 22527 Hamburg.

Registrierungen:
Die Firma Truscon GmbH ist als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und mit folgender Nummer im Vermittlerregister registriert: D-YY5Q-Z272F-23.

Die Firma Truscon GmbH ist als Finanzanlagevermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung und mit folgender Nummer im Vermittlerregister registriert: D-F-131-HKX4-84.

Die Eintragungen als Versicherungsmakler und Finanzanlagevermittler im Vermittlerregister können wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180 600 58 50* www.vermittlerregister.info *14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen

Zuständige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 01804/22 44 24 Fax: 01804/22 44 25 Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de

für Private Krankenversicherungen:

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Leipziger Straße 104 10117 Berlin Tel.: 0180/255 0 444 Fax: 030/20 45 27 85 Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de

Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden (§12 (1) Nr. 4 FinVermV):

Grundsätzlich ist die Truscon GmbH emittenten- und branchenunabhängig.
Bei der Anlageberatung und der -vermittlung erfolgt nach einer Analyse der Finanzmärkte und Produktanbieter eine sorgfältige Auswahl der Produkte (Kompetenzcenter und Produktgremium), die Kunden angeboten werden. Im Rahmen der Anlageberatung kommt es zu keinen Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl der Produkte und der Produktanbieter, die berücksichtigt werden können. Es werden keine bestimmten Emittenten, Kapitalanlagegesellschaften oder etwaige andere Anbieter bevorzugt.


Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen gemäß §12a FinVermV

Die Beratung der Truscon GmbH erfolgt für den Kunden in der Regel nicht entgeltlos. Sie verlangt von ihren Kunden eine Vergütung, welche in der Regel wie folgt ermittelt wird:
Vergütung in Prozent x Anlagebetrag
Hierbei kann es sich um eine einmalige Vergütung (z.B. einmaliges Beratungsgespräch) oder auch wiederkehrende Vergütung (z.B. quartalsweise Abrechnung von regelmäßigen Betreuungs-/Serviceleistungen) handeln.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung nimmt die Truscon GmbH auch Zuwendungen von Dritten entgegen.

Hinweis auf Interessenkonflikte gemäß § 13 Abs. 5 FinVermV

Die Truscon GmbH ist bestrebt, Interessenkonflikte so weit wie möglich zu vermeiden. Solche Interessenskonflikte können sich insbesondere ergeben aus:

  • dem eigenen Umsatz‐ und Provisionsinteresse der Truscon GmbH
  • dem Erhalt oder der Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte
  • erfolgsbezogenen Vergütungen für Mitarbeiter der Truscon GmbH
  • Beziehungen der Truscon GmbH oder ihrer Mitarbeiter zu Investmentgesellschaften und Emittenten
  • dem Umstand, dass die Truscon GmbH oder ihre Mitarbeiter selbst in einer Anlage investiert sind
  • dem Umstand, dass die Truscon GmbH oder ihre Mitarbeiter eine Kapitalbeteiligung an einem Produktgeber besitzen.

Sollten solche Anlagen, Beteiligungen und Beziehungen im Einzelfall bestehen, wird die Truscon GmbH den Privatanleger gesondert darauf hinweisen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsanlageprodukten (und anderen Finanzprodukten) gemäß Art. 3ff TVO

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

  • Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? 

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit gemäß Art. 3 TVO

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Versicherungsanlageprodukten (und anderen Finanzprodukten) deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art. 4 TVO

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Versicherungsanlageproduktes (und anderen Finanzprodukten) (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 5 TVO

Die externe und interne Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (und anderen Finanzprodukten) wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Vorvertragliche

Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess gemäß Art. 6 TVO

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (und anderen Finanzprodukten) werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Versicherungsanlageproduktes (und anderen Finanzprodukten) auswirkt. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)


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